» Herzlich willkommen auf Fellschnaeuzchen-Farm.de!
Liebe Frauchen & Herrchen,

wir danken Euch für Euer Interesse an unserer Farm. Leider können wir zur Zeit keine neuen Hunde mehr in die Tages- und Urlaubsbetreuung bei uns aufnehmen.

Sollten wir wieder Kapazitäten haben, nehmen wir diesen Zusatz hier raus und nehmen Eure Anfragen gerne wieder entgegen.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fellschnäuzchen-Farm, Inhaberin Denise Chania
 
§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die zeitweise Unterbringung und Pflege von Hunden bei Denise Chania, Inhaberin der Fellschnäuzchen Farm, An der Pfingstweide 12-14, 63801 Kleinostheim (im Folgenden: Fellschnäuzchen Farm) und ihren Kunden (nachfolgend: Tierhalter).


§ 2 Leistungspflichten Fellschnäuzchen Farm

(1) Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Fellschnäuzchen Farm den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des mit dem Tierhalter vereinbarten Zeitraumes.

(2) Sollte das übergebene Tier während der Betreuung erkranken, ist Fellschnäuzchen Farm dazu berechtigt, die notwendige tierärztliche Versorgung zu veranlassen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.

(3) Die Fellschnäuzchen-Farm verpflichtet sich dazu, Kunden der "Tagesbetreuung mit festen Tagen" diese Tage 8 Wochen im Jahr, runtergerechnet auf die gebuchten Tage, ohne Berechnung frei zu halten. Diese Wochen werden jeweils zu 4 Wochen pro Kalenderjahreshälfte aufgeteilt. Darüberhinaus werden gebuchte nicht genutzte Tage in Rechnung gestellt.


§ 3 Zusicherungen / Pflichten des Tierhalters

(1) Der Tierhalter versichert, dass der übergebene Hund sein Eigentum ist und für diesen eine Haftpflichtversicherung besteht.

(2) Der Tierhalter versichert, dass der übergebene Hund nach seiner Kenntnis gesund und frei von ansteckenden Krankheiten, sowie Parasiten ist. Der übergebene Hund ist ausreichend geimpft. Die Erstimpfung liegt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurück. Die Wiederholungsimpfung ist nach spätestens 12 Monaten erfolgt und liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Der gültige Impfausweis ist für den Zeitraum der Betreuung durch Fellschnäuzchen Farm auszuhändigen.

(3) Dem Tierhalter ist bekannt, dass Gruppenhaltung praktiziert wird und keine separate Haltung möglich ist. Deshalb bestätigt der Tierhalter auch, dass der übergebene Hund normal sozialisiert ist und keine Auffälligkeiten in seinem Verhalten zeigt.

(4) Für den Fall, dass eine vom Tierhalter übergebene Hündin unkastriert ist, bestätigt der Tierhalter, dass sie nicht läufig ist und nicht läufig wird. Für etwaige Folgen (z. B. Deckung) wird keine Haftung übernommen.

(5) Der Tierhalter räumt Fellschnäuzchen Farm das Recht ein den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt nach Wahl der Fellschnäuzchen Farm vorzustellen und soweit notwendig behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Tierhalter zu tragen.


§ 4 Vertragskündigung

(1) Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich.

(2) Bei einer Urlaubsstornierung durch den Tierhalter bei weniger als 21 Tagen vor dem vereinbaren Zeitraum kann Fellschnäuzchen Farm 50%, bei weniger als 7 Tage sowie Kürzug während des Aufenthaltes 100%, des vereinbarten Entgelts ihm gegenüber geltend machen. Der Tierhalter ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Fellschnäuzchen Farm nicht entstanden oder geringer ist. Sofern Fellschnäuzchen Farm die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Tierhalters um den Betrag, den der Dritte für die stornierte Leistung zahlt, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

(3) Die Stornierung einer gebuchten Tagesbetreuung hat mindestens 24 Stunden vorher zu erfolgen, ansonsten wird der Tagessatz voll berechnet.

(4) Der Betreuungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden.


§ 5 Haftung Tierhalter

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, wahrheitsgemäß vor Vertragsabschluss mitzuteilen, ob der übergebene Hund Verhaltensstörungen oder chronische Krankheiten besitzt. Für Verletzungen oder Schäden, die hierdurch auftreten können, haftet der Tierhalter.

(2) Der Tierhalter haftet auch für Schäden, die auf eine nachweislich ansteckende Krankheit des übergebenen Hundes zurückzuführen sind, beispielsweise Desinfektionskosten, Behandlungskosten anderer Tiere oder Betriebsausfall.

(3) Für durch den übergebenen Hund verursachte Personen-, Sach- oder sonstige Schäden während der Betreuung haftet der Tierhalter, soweit dem nicht eine Haftung der Fellschnäuzchen Farm nach § 6 dieser AGB entgegensteht.


§ 6 Haftung Fellschnäuzchen Farm

(1) Fellschnäuzchen Farm haftet nicht für Schäden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fellschnäuzchen Farm, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhandenkommen oder ableben, ist Fellschnäuzchen Farm nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar.

(3) Fellschnäuzchen Farm weist ausdrücklich darauf hin, dass die Umzäunung des Grundstücks nicht mit einem Übersprung- bzw. einem Überkletterschutz versehen ist und so die Gefahr besteht, dass Hunde in bestimmten Situationen den Zaun überklettern oder sogar überspringen können.


§ 7 Nichtabholung des Hundes

(1) Der Tierhalter ist verpflichtet, den übergeben Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim nach Auswahl der Fellschnäuzchen Farm übergegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

(2) Bis dahin verlängert sich der Vertrag ab dem vereinbarten Abholtag automatisch, um die vorgenannten 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Fellschnäuzchen Farm behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.


§ 8 Sonstiges

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Ergänzung oder Veränderung dieser AGB beinhalten, bedürfen der Textform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Klausel.

(2) Sofern es sich beim Tierhalter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Aschaffenburg.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Kleinostheim, den 01.04.2020
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